Erfolgreiche Unternehmenstransaktionen auch bei scheinbar hoffnungslosen Fällen

Ein Beitrag von Dr. Jan Clasen

Der metallverarbeitende Zulieferbetrieb aus dem Bereich Automotive war auf die Herstellung von Präzisionsteilen und Prototypen mit Toleranzen im µ-Bereich spezialisiert. Änderungen der Rahmenbedingungen sowie Standortverlagerungen wichtiger Kunden haben dazu geführt, dass das Unternehmen ein Schutzschirmverfahren beantragt hat. Der anschließende Aufbau einer veränderten Kundenbasis verlief jedoch nicht wie geplant und es musste wenige Jahre später erneut Insolvenzantrag, jedoch hier für das Regelverfahren, gestellt werden.

Da die „Überwachungsphase“ des Schutzschirmverfahrens bis dahin noch nicht abgeschlossen war, konnte nicht erneut Insolvenzausfallgeld bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Erschwerend kam hinzu, dass wesentliche Vermögensgegenstände bei einer nicht insolventen Besitzgesellschaft mit anderer Gesellschafterstruktur lagen, die wiederum wesentliche Gläubigerin der insolventen Gesellschaft war. Ein Verkauf der insolventen Gesellschaft erforderte somit den Mitverkauf wesentlicher Vermögensgegenstände der Besitzgesellschaft. Eine in Insolvenzen übliche Auktion war nicht möglich. Die Besitzgesellschaft hatte alternativ die Möglichkeit einer freihändigen Verwertung ohne jeden Zeitdruck und die Suche nach einem neuen Mieter für die Betriebsimmobilie in guter Lage.

Trotz dieser schwierigen Ausgangslage gelang MT die Veräußerung der Assets der insolventen Gesellschaft sowie wesentlicher Vermögensgegenstände der Besitzgesellschaft an einen strategischen Investor und der Abschluss eines neuen Mietvertrags mit der Erwerberin innerhalb von 6 Wochen nach Antragsstellung. 80% der Mitarbeiter wurden dabei übernommen.

Maßgeblich für diesen Erfolg waren:

  1. Briefing MT und Vorbereitung Factbook noch vor Insolvenzantrag
  2. Überzeugung der Gesellschafter der Besitzgesellschaft von der Sinnhaftigkeit eines „Mitverkaufs“ der Aktiva noch vor Insolvenzantrag
  3. Bis Insolvenzantrag Prüfung der Erfolgschancen eines erfolgreichen M&A-Prozesses durch MT (insbesondere Screening interessanter Bieter
  4. Gleichzeitig mit Bekanntgabe Insolvenzantrag Kommunikation M&A-Prozess und Zeitachse an Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten durch den vorl. Insolvenzverwalter
  5. Gemeinsame Lösung der „Vergütungsproblematik“ der Mitarbeiter bis Abschluss der Transaktion durch vorl. Insolvenzverwalter und Besitzgesellschaft
  6. Fortführung durch den vorl. Insolvenzverwalters während des M&A-Prozesses mit kleiner Kernmannschaft
  7. Zügige Bewertung zu veräußernde Aktiva Insolvenzschuldnerin und Besitzgesellschaft
  8. Selektive Ansprache von potentiellen Bietern durch MT (wesentliche Kriterien insbesondere schnelle Abschlussfähigkeit und Akzeptanz Kaufpreisvorstellungen Besitzgesellschaft als Verhandlungsbasis)
  9. Klarer Prozessbrief MT an Bieter mit harter Vorgabe für Termin Angebotsabgabe
  10. Wesentliche Infos an interessierte Bieter auf Basis Factbook (keine langwierige Einrichtung und Betreuung von virtuellen Datenräumen)
  11. Von MT begleitete Betriebsbesichtigungen und weitere DD-Handlungen begrenzt auf 14 Tage
  12. Von den Verkäufern (Besitzgesellschaft, Insolvenzverwalter) vorbereitete Kaufverträge als Verhandlungsgrundlage

Ganz wesentlich war neben der Auswahl der potenziellen Bieter, die immer enge Abstimmung von vorl. Insolvenzverwaltung, den Gesellschaftern der beiden Unternehmen und den Beratern von MT. Alle beteiligten Parteien hatten jederzeit die notwendige Transparenz. Dieses sowie die klare Kommunikation mit den Bietern waren wesentliche Grundlage, dass der vor Insolvenzantragstellung vereinbarte Prozess in der geplanten Form und innerhalb der vorgegebenen Zeit erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

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