2021 den nächsten Ausnahmezustand vermeiden

Nach knapp einem Jahr Ausnahmezustand sind Kurzarbeitergelder, Corona-Programme der KfW, Zahlungen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), Corona-Überbrückungsgelder, Sonderprogramme Corona Venture Capital etc. scheinbar zum Normalzustand geworden.

Auch flankierende „Hilfen“ durch Anpassungen und Ergänzungen des Insolvenzrechts haben dazu geführt, dass größere öffentlichkeitswirksame Insolvenzen mit Ausnahmen im filialisierten Textileinzelhandel und bei filialisierten Gastronomien bisher ausgeblieben sind. Und bei filialisierten Systemen wurde das Insolvenzrecht primär „genutzt“, um sich überflüssiger oder zu teurer Filialen zu „entledigen“. Selbst den sogenannten Zombie-Unternehmen wird aktuell ein volkswirtschaftlicher Nutzen zugesprochen, so dass auch diese weiter gestützt werden.

Eitel Sonnenschein also? Man mag weiter hoffen, dass die vielen Sonderregelungen endlos fortgeführt werden, es ist aber mehr als unwahrscheinlich.

Vielmehr werden sukzessive Bilanzen festzustellen sein, bei denen Ertragskraft und Schulden nicht mehr zusammenpassen. Das spätestens zu einem Zeitpunkt, wo die Sonderregelungen zur Überschuldung ausgelaufen sein werden. Dieses nimmt an Dynamik zu in Verbindung mit der häufigen Tatsache, dass die Planungen dieser Unternehmen einen zweiten Lockdown nicht oder zu wenig berücksichtigt haben, die Gesellschafter über zu wenig oder keine weiteren Mittel mehr verfügen. Schließlich sind belastbare Marktprognosen in einigen Branchen derzeit nicht möglich. Auch nicht zu vergessen sind die vielen Unternehmen, die sich „Corona-Liquidität“ in 2020 beschafft haben, deren Ertrag aber schon vor Corona nicht zur Verschuldung „gepasst“ hat.

Der Vormarsch der Krisenunternehmen wird somit nicht aufzuhalten sein. Bei richtiger Gegensteuerung wird sich diese Entwicklung in vielen Unternehmen aber stoppen lassen können, wenn man rechtzeitig und fokussiert jetzt handelt.

MT kann einige erfolgreiche Beispiele aus den letzten Monaten vorweisen, die wir Ihnen hier gerne vorstellen möchten und die auch für Ihr Unternehmen, Ihre Kunden oder Beteiligungen eine Unterstützung sein können.

Abgerundet wird dieser Newsletter durch einen Gastbeitrag von Dr. Thomas Laskos über neue Sanierungsmöglichkeiten nach dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG).

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und stehen Ihnen für weitere Fragen und Informationen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Ihre

Dr. Markus Brixle, Dr. Jan Clasen und Rainer Siggelkow

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